Förderung

Staatliche Förderung für Pelletheizungen in Deutschland

Förderoptionen im Überblick

Die Bundesregierung bietet hochattraktive Förderungen für das Heizen mit Holzpellets. 

Förderung finanziell so attraktiv wie nie!

45 Prozent Förderung

Ersetzen Sie Ihren alten Ölkessel durch eine umweltfreundliche Pelletheizung, beträgt der Zuschuss 45 Prozent der Investitionssumme.

Kombination mit Solar:
Wird die Pelletheizung um Solarkollektoren ergänzt, werden die Solarkollektoren / die Gesamtanlage in gleicher Höhe, d.h. mit 45 Prozent, gefördert.

35 Prozent Förderung

Beim Austausch Ihrer alten Heizung wird jede ÖkoFEN Pelletheizung mit 35 Prozent der Brutto-Investitionskosten bezuschusst.

Kombination mit Solar:
Wird die Pelletheizung um Solarkollektoren ergänzt, werden die Solarkollektoren / die Gesamtanlage in gleicher Höhe, d.h. mit 35 Prozent, gefördert.

30 Prozent Förderung

In der Sanierung wird Solar auch einzeln gefördert: mit 30 Prozent der Brutto-Investitionskosten.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung, die überwiegend zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 Euro (brutto)

iSFP-Bonus & Innovationsbonus

Bei Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, gibt es einen Bonus von zusätzlich 5 Prozent.

Besonders emissionsarme Pelletkessel (unter 2,5 mg/m³ Staub) werden mit einem Innovationsbonus von zusätzlich 5 Prozent belohnt.

Die Fördersätze sind kumulierbar (Ölkesseltausch + iSFP-Bonus + Innovationsbonus).

Kombination mit Solar:
Wird die Pelletheizung um Solarkollektoren ergänzt, werden die Solarkollektoren / die Gesamtanlage in gleicher Höhe gefördert.

Fördermittelrechner von ÖkoFEN

So schnell können Sie Ihre voraussichtliche Fördersumme berechnenAb sofort bietet ÖkoFEN einen Fördermittelrechner, der es ermöglicht, mit nur wenigen Klicks die zu erwartende Fördersumme der Bundesförderung durch das BAFA zu berechnen. Der Rechner wurde von PowerPellets, dem kompetenten Pellethändler und langjährigen ÖkoFEN-Partner aus Olsberg, entwickelt. Das Tool bietet einen kompakten Überblick über die Fördersummen des Marktanreizprogramms (MAP) sowie des Anreizprogramms Energieffizienz (APEE) und gibt die wichtigsten Antworten auf Förderfragen.

Förderung im Neubau

Seit 01.01.2021 gibt es keine Förderung von Einzelmaßnahmen mehr im Neubau.
Aktuell werden Pelletheizungen über die förderfähigen Kosten der KfW Neubauförderung mitgefördert.
Ab dem 01.07.2021 wird es möglich sein, statt der Kreditförderung wahlweise eine Förderung per Direktzuschuss zu beantragen. Der Einbau einer Pelletheizung wird dann über die Einführung von sog. „EE-Klassen“ nochmals besonders honoriert.
Bei einem Effizienzhaus 55 beträgt die effektive Förderhöhe zusätzlich  8.250 Euro, bei einem Effizienzhaus 40 sogar 9.750 Euro:

 

Effizienzhaus

Fördersatz

Höchstförderung
ohne EE-Klasse

Max. Zusatzförderung
mit EE-Klasse

                          

55 EE

17,5 %

18.000 €

+ 8.250 €

 

40 EE

22,5 %

24.000 €

+ 9.750 €

 

40 Plus

25 %

33.750 €

keine

 

 

 

Die aufgeführten Summen gelten jeweils pro Wohneinheit.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist im Vorfeld ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. 

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

www.bafa.de (>> Rubrik Energie >> Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Über das BAFA fördert die Bundesregierung den Heizungstausch und den Einbau umweltfreundlicher Pelletkessel jetzt so attraktiv wie nie zuvor! Die Antragsstellung für die Förderung erfolgt direkt über das BAFA. 

Ergänzungskredit über KfW möglich

Neben der BAFA-Förderung können bei der KfW-Förderbank zinsgünstige Darlehen mit Tilgungserlass beantragt werden. Die bundeseigene KfW-Förderbank finanziert den Bau bzw. Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren und die Nutzung Erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln.

Infos zu Konditionen und Möglichkeiten erhalten Sie unter www.kfw.de

Förderfähige Kosten

Neben den Anschaffungskosten der Pelletheizung sind auch viele weitere Ausgaben förderfähig. 
Zu den förderfähigen Anlagekosten zählen alle Kosten für:

  • den Pelletkessel
  • die Installation, Inbetriebnahme, Regulierung und Einweisung
  • die Brennstoffaustragung (z.B. Saug- oder Förderschneckensystem)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (auch die Füllstandsüberwachung im Lager)
  • Wärmespeicher (z.B. Pufferspeicher)

Auch die anfallenden Nebenkosten / Umfeldmaßnahmen werden gefördert. Dazu zählen alle Kosten für:

  • Heiz- und Technikraum (bei Sanierung oder Umgestaltung)
  • Aufbewahrung der Pellets (z.B. Gewebetank)
  • Abgassystem und Schornstein
  • Wärmeverteilung und -übergabe im Gebäude (in der Sanierung z.B. die Installation von Fußbodenheizungen anstelle von Heizkörpern)
  • Warmwasserbereitung
  • Demontage der Altanlage (beim Ölkesseltausch auch die Entsorgung der alten Öltanks)
  • Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung

Die zur Förderung anrechnungsfähigen Kosten wurden von ehemals 50.000 € erhöht auf 60.000 € pro Wohneinheit,
bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. jedoch 15 Mio. Euro.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € (brutto).

Voraussetzung für die Förderung

ÖkoFEN Pelletkessel erfüllen die Fördervoraussetzungen und sind bei der BAFA als förderfähige Kessel gelistet.

Bei Biomassekesseln ist ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung Fördervoraussetzung.
Bei einem Pelletkessel mit 16 kW Nennwärmeleistung ist das beispielsweise ein Pufferspeicher mit mindestens 480 Litern Füllvolumen.

Zudem ist ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der erzeugten Wärme zu installieren.

Wie bekomme ich die Förderung?

Erstens: Antrag stellen
Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) online gestellt werden:
www.bafa.de (>> Energie >>Heizen mit Erneuerbaren Energien)

Bei der Antragstellung muss die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben werden. Diese sollten großzügig aufgerundet werden.

Direkt nach der Eingangsbestätigung können Sie mit der Maßnahme beginnen. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme beträgt 24 Monate. Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind mit dem Verwendungsnachweis die Abschlussrechnung des Heizungsbauers, Fachunternehmererklärung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einzureichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Investitions-
kosten (brutto)

35 %
Förderung

40 %
Förderung

45 %
Förderung

50 %
Förderung

55 %
Förderung

20.000 €

7.000 €

8.000 €

9.000 €

10.000 €

11.000 €

25.000 €

8.750 €

10.000 €

11.250 €

12.500 €

13.750 €

30.000 €

10.500 €

12.000 €

13.500 €

15.000 €

16.500 €

35.000 €

12.250 €

14.000 €

15.750 €

17.500 €

19.250 €

40.000 €

14.000 €

16.000 €

18.000 €

20.000 €

22.000 €

45.000 €

15.750 €

18.000 €

20.250 €

22.500 €

24.750 €

50.000 €

17.500 €

20.000 €

22.500 €

25.000 €

27.500 €

55.000 €

19.250 €

22.000 €

24.750 €

27.500 €

30.250 €

60.000 €

21.000 €

24.000 €

27.000 €

30.000 €

33.000 €

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